Berufliche Grundbildung
Die berufliche Grundbildung (Berufslehre) schliesst an die obligatorische Schulzeit an. In der Lehre werden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung eines Berufes erworben. Die Ausbildung erfolgt an drei Lernorten (vgl. unten).
In der Schweiz können rund 280 Berufe erlernt werden. Die beruflichen Grundbildungen dauern zwei, drei oder vier Jahre.
Sie erlaubt, das nötige Know-how in der Ausübung eines Berufes umgehend nach Abschluss und nach Erhalt des erworbenen Titels dieser Ausbildung anzuwenden. Sie kann durch eine eidgenössische Berufsmaturität (EBM) mit Vertiefung des Faches Allgemeinbildung vervollständigt werden.
Auch besteht im Anschluss an diese Grundbildung die Möglichkeit, Ausbildungen auf höherem Niveau weiter zu verfolgen. Sie befindet sich auf der Sekundarstufe II des schweizerischen Bildungssystems.
Die Verordnungen über die berufliche Grundbildung (BiVo) und ihr Ausbildungsplan stellen das pädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung dar.
Diese Verordnungen fallen hauptsächlich in die Zuständigkeit der Organisationen der Arbeitswelt (OdA).
Die Verordnungen über die berufliche Grundbildung (BiVo) und ihr Ausbildungsplan stellen das pädagogische Konzept der beruflichen Grundbildung dar.
Diese Verordnungen fallen hauptsächlich in die Zuständigkeit der Organisationen der Arbeitswelt (OdA).
Sie umschreiben:
1. Ausbildungsprogramme in den drei Bildungsinstitutionen
2. Die Struktur der beruflichen Grundbildung
3. Die Art und Durchführung des Qualifikationsverfahrens
4. Die Organisation, die Gliederung und die Dauer der überbetrieblichen Kurse
1. Ausbildungsprogramme in den drei Bildungsinstitutionen
2. Die Struktur der beruflichen Grundbildung
3. Die Art und Durchführung des Qualifikationsverfahrens
4. Die Organisation, die Gliederung und die Dauer der überbetrieblichen Kurse
Drei Lernorte (Bildungsinstitutionen)
Die berufliche Grundbildung (Berufslehre) findet an drei Lernorten statt:
* im Lehrbetrieb
Der Lehrbetrieb ist der Kern der beruflichen Grundbildung. Er stellt den Ausbildungsplatz zur Verfügung, wählt die Lernenden aus und schliesst mit ihnen einen Lehrvertrag ab. Die Lernenden werden in den Arbeitsprozess einbezogen und lernen den Beruf unter Anleitung des Berufsbildners oder der Berufsbildnerin anhand von realen Aufgaben. Die Lehrbetriebe bedürfen einer Bewilligung des Amtes für Berufsbildung.
* im überbetrieblichen Kurs (üK)
Grundlegende Fertigkeiten erwerben die Lernenden in den überbetrieblichen Kursen (üK). Diese werden von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) angeboten und dauern je nach Beruf einige Tage oder mehrere Wochen.
* in der Berufsfachschule
An der Berufsfachschule wird berufskundliches und allgemeines Wissen erarbeitet. Der Unterricht ergänzt die betriebliche Bildung und legt den Grundstein für lebenslanges Lernen.
Die berufliche Grundbildung (Berufslehre) findet an drei Lernorten statt:
* im Lehrbetrieb
Der Lehrbetrieb ist der Kern der beruflichen Grundbildung. Er stellt den Ausbildungsplatz zur Verfügung, wählt die Lernenden aus und schliesst mit ihnen einen Lehrvertrag ab. Die Lernenden werden in den Arbeitsprozess einbezogen und lernen den Beruf unter Anleitung des Berufsbildners oder der Berufsbildnerin anhand von realen Aufgaben. Die Lehrbetriebe bedürfen einer Bewilligung des Amtes für Berufsbildung.
* im überbetrieblichen Kurs (üK)
Grundlegende Fertigkeiten erwerben die Lernenden in den überbetrieblichen Kursen (üK). Diese werden von den Organisationen der Arbeitswelt (OdA) angeboten und dauern je nach Beruf einige Tage oder mehrere Wochen.
* in der Berufsfachschule
An der Berufsfachschule wird berufskundliches und allgemeines Wissen erarbeitet. Der Unterricht ergänzt die betriebliche Bildung und legt den Grundstein für lebenslanges Lernen.
Abschlüsse in der beruflichen Grundbildung
* Eidgenössisches Berufsattest (EBA)
Die zweijährige berufliche Grundbildung (Lehre) führt zum Eidgenössischen Berufsattest (EBA). Sie richtet sich an vorwiegend praktisch begabte Jugendliche.
* Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Die zwei- und dreijährigen beruflichen Grundbildungen (Lehren) führen zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Sie öffnen den Zugang zur Höheren Berufsbildung.
* Berufsmaturität (BM)
Parallel zu einer zwei- oder dreijährigen beruflichen Grundbildung (BM I) oder im Anschluss daran (BM II) kann die Berufsmaturität erworben werden. Sie öffnet den Zugang an Fachhochschulen.
* Eidgenössisches Berufsattest (EBA)
Die zweijährige berufliche Grundbildung (Lehre) führt zum Eidgenössischen Berufsattest (EBA). Sie richtet sich an vorwiegend praktisch begabte Jugendliche.
* Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Die zwei- und dreijährigen beruflichen Grundbildungen (Lehren) führen zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Sie öffnen den Zugang zur Höheren Berufsbildung.
* Berufsmaturität (BM)
Parallel zu einer zwei- oder dreijährigen beruflichen Grundbildung (BM I) oder im Anschluss daran (BM II) kann die Berufsmaturität erworben werden. Sie öffnet den Zugang an Fachhochschulen.