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Bildung > Begleitung
Unterstützung der Lehrbetriebe
 
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben haben eine besondere Funktion bei der Betreuung von Jugendlichen: Zusätzlich zur Funktion als Fachleute ihres Berufs nehmen sie soziale Aufgaben wahr und betreuen die Lernenden persönlich.
Wenn sie den Lernenden zusätzlich auch individuelle Begleitung anbieten können und wollen, stellt dies eine effiziente und erwünschte Lösung dar.
 
Anforderung an Begleiterinnen und Begleiter
 
Bei der Rekrutierung von Begleiterinnen und Begleitern können sowohl Personen mit Fachkenntnissen als auch solche mit einschlägigen praktischen Erfahrungen berücksichtigt werden.
Je nach Fall müssen Begleiterinnen und Begleiter über Kenntnisse und Erfahrungen aus verschiedenen Bereichen verfügen wie zum Beispiel:
 
  • Beratung, Begleitung und Betreuung von Lernenden
  • Umgang mit Heterogenität
  • Pädagogische Fördermassnahmen
  • Berufsbildungssystem
  • Berufsbildungspraxis
  • Versorgungsnetz im psychosozialen Bereich des jeweiligen Kantons
 
Die Begleiterinnen und Begleiter verfügen über Einfühlungsvermögen, Engagement, Authentizität, ein positives Menschenbild und eine selbstkritische Haltung.
Als Begleiterinnen und Begleiter kommen beispielsweise Beratungsfachpersonen, amtliche Vertreterinnen und Vertreter, Berufsbildnerinnen und Berufsbildner im Lehrbetrieb, Lehrpersonen an Berufsfachschulen, Leitende in überbetrieblichen Kursen, Bezugspersonen aus
kirchlichen Kreisen oder kulturellen Gruppierungen sowie Fachpersonen aus der Sozialarbeit und Sozialpädagogik in Frage.


 
 
 
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